Pacific Perfect GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle für Verträge, die zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) geschlossen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 und § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen und dem Kunden sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
II. Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Falls wir ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollten, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstatten wir unverzüglich zurück. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
(4) Wir haften nicht für die Auswirkungen höherer Gewalt insbesondere bei Naturereignis-sen, Streiks und Aussperrung bei Dritten, Terrorangriffen usw. Bei derartigen Ereignissen und sonstigen nicht von uns zu vertretenden Lieferhindernissen sind wir berechtigt, die Leistung für die Dauer des Ereignisses einzustellen und nach dessen Wegfall unverzüglich nachzuholen. Dauert die Verhinderung mehr als acht Wochen an, sind beide Parteien unter Wahrung der Schriftform zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde trägt die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.
(4) Der Kunde kann die Zahlung mittels der von uns angebotenen Zahlungsweisen vorneh-men. Wir sind berechtigt, bestimmte Zahlungsweisen vorzusehen oder abzulehnen, insbesondere Vorkasse zu fordern. Für ausstehende Lieferungen oder Leistungen können wir auch nachträglich Vorkasse fordern, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich gefährden oder wenn der Kunde uns gegenüber mit der Zahlung auf andere Rechnungen in Verzug gerät.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Kunden voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprü-che oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interes-se an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere sofern die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunde keine zusätzlichen Kosten durch die Teillieferung entstehen.
V. Gefahrübergang und Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
VI. Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, werden wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache leisten. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung trotz zweier Versuche fehl oder verweigern wir die Nacherfül-lung endgültig, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde uns die mangelhafte Sache zurückzugeben.
(5) Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzan-sprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Eine Garantie durch uns besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich unter Verwendung der Bezeichnung "Garantie" sowie unter Angabe des Inhalts der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendma-chung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Gel-tungsbereich des Garantieschutzes, abgegeben haben. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung für Mängel ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefah-renübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
VII. Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehender Nr. VI vorgese-hen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie auch entsprechend für Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz.
VIII. Vorlagen
(1) Bei Gestaltungen im Kundenauftrag ist unsere Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ausgeschlossen, soweit sie durch eine Auftragsgestaltung herbeigeführt wurde. Wir schulden keine Recherchen oder Prüfungen von Wünschen, Vorgaben und Vorlagen des Kunden, ob hierdurch Rechte Dritter gleich welcher Art verletzt werden. Erkannte Rechtsverletzungen werden wir dem Kunden jedoch mitteilen. Soweit wir keine Prüfung schulden, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass durch seine Vorlagen Vorgaben sowie deren auftrags-gemäße Verwendung und Bearbeitung bzw. Umsetzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst insbesondere alle uns aufgrund der Rechtsverletzung entstehenden Kosten und Schäden, auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
IX. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kauf-sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
X. Hinweis zur Datenverarbeitung
Wir erheben und speichern im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden. Wir beachten dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die vertragsgegenständlichen Zwecke erforderlich ist.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: 01/2012